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Videos Berichte Polizei
Pressemitteilung (pn):
pafnet.de kein rechtsfreier Raum

Die Medien berichten zur Zeit über einen Vorfall am Schyren-Gymnasium Pfaffenhofen. Schüler verletzten dort die Persönlichkeitsrechte einer Lehrerin erheblich. Ein Video dazu wurde in youtube.com veröffentlicht, auf das angeblich auch im pafnet.de v...

Die Medien berichten zur Zeit über einen Vorfall am Schyren-Gymnasium Pfaffenhofen. Schüler verletzten dort die Persönlichkeitsrechte einer Lehrerin erheblich. Ein Video dazu wurde in youtube.com veröffentlicht, auf das angeblich auch im pafnet.de verlinkt wurde.

Das pafnet-Team beteiligt sich grundsätzlich nicht am Aufbauschen solcher Vorfälle in den Medien, denn mit zuviel medialem "Interesse" ist keinem der Beteiligten geholfen, weder die Aufwertung der Übeltäter noch der betroffenen Lehrerin. Trotzdem ist es uns ein wichtiges Anliegen, zu dem Vorfall aktiv Stellung zu nehmen, um unsere Mitglieder zu schützen bzw. aufzuklären, damit ähnliche Vorfälle zukünftig keine Nachahmer finden.

Im Internet allgemein und speziell im pafnet.de sind die Rechte anderer Menschen, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte strikt zu beachten. Das gilt natürlich insbesondere für Bildinhalte anderer Internetangebote oder Videoinhalte wie z.b. von youtube.com. Für den Inhalt der Links und deren Verstöße gegen Rechte Dritter haftet nämlich der pafnet-Benutzer selbst. Bei einer Anzeige Betroffener kann dies sogar mit Freiheitsstrafe bestraft werden, siehe Hinweise unten. Auf die Haftung und Ahndung von solchen Verstößen weisen wir seit Jahren schon in unseren Forums-Regeln und Nutzungsbedinungen hin.


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Appell an unsere Schüler

Wir möchten besonders an die Schüler unter den pafnet-Mitgliedern appellieren, auch die Persönlichkeitsrechte ihrer Lehrkräfte zu achten. Deren berufliche Qualifikation oder persönlichen Anti-/Symphatien spielen dabei absolut keine Rolle. Gemeldete Beleidigungen wurden bereits in Vergangenheit - und werden auch in Zukunft - bei Bedarf an die beteiligten Schulleitungen weitergeleitet. Auch daraus können sich für den Schüler empfindliche Schulstrafen ergeben.

Solche Vorfälle schaden nur allen Beteiligten! Um sie zu vermeiden, sind wir hier alle als pafnet-Mitglied gefragt: Respektiert bitte die Rechte anderer Menschen bzw. meldet Übertretungen bevor rechtlich bedenkliche Situation außer Kontrolle geraten.



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Was sagt der Pfaffenhofener Kurier

Das Bestehenbleiben des YouTube-BBcode auf pafnet.de ist nur möglich, wenn kein Missbrauch der Funktion geschieht. Dazu war heute auch im Pfaffenhofener Kurier zu lesen:


„Grundsätzlich könnten in "pafnet" direkt keine Videos eingestellt, sondern nur über einen Link zu dem (mittlerweile von Google gekauften) Internetportal "youtube.com" zugänglich gemacht werden. Dort müsse auch die Kontrolle der Inhalte erfolgen; [...]

Anders verhalte es sich natürlich bei den Inhalten, für die "pafnet" direkt verantwortlich ist. Die Fotos in den Profilen beispielsweise würden von den Administratoren [...] permanent überprüft. Ansonsten funktioniere das System der Selbstkontrolle durch die User ausgesprochen gut. Immer wieder würden ihm Verstöße (wie Beleidigungen oder pornografische Bilder) mitgeteilt, auf die man auch sofort reagiere: Je nach Schwere würden die entsprechenden Inhalte beziehungsweise Links sofort gelöscht, der Benutzer ganz gesperrt oder sogar Anzeige bei der Polizei erstattet.

Deshalb auch Breitners Bitte an alle User, mit offenen Augen über "pafnet" zu surfen und Verstöße sofort zu melden. Das sei die beste Art der Kontrolle auf einer Internetplattform, über die mittlerweile pro Tag 'mehr als eine halbe Million' Nachrichten, Gästebucheinträge und so weiter liefen.“




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Was sagt der Staatsanwalt

§201 a StGB
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1)von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.

(2)Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft



Gleiches gilt auch für Tonaufzeichnung

§201 StGB
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


siehe dazu auch (Wikipedia)


Euer pafnet.de Team

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Hintergründe und Weiterführendes:

Lehrerin-Video im Internet (Münchner Merkur)
Wütende Lehrerin als "Volksbelustigung" (PK)
Breitner: "pafnet" nicht informiert (PK)
Informationen zum Bildnisrecht
§ 201Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 201aVerletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen


Details
Kategorie:pafnet.de
Eingetragen am:24.11.2006 14:01

Hinweis: Die pafnet.tv-Mitarbeiter schalten Berichte lediglich frei. Die Berichte spiegeln nicht die Meinung des pafnet.de-Teams wieder. Für den Inhalt ist ausschließlich der jeweilige Autor selbst verantwortlich ohne Anspruch auf Richtigkeit & Objektivität.
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