Redaktion (pn): Santa Night Wolnzach: Kein Einlass für unter 18-Jährige |
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Damit haben die Veranstalter der heutigen "Santa-Night" in Wolnzach nicht gerechnet. Laut dem örtlichen Landratsamt dürfen keine Jugendlichen auf öffentlichen Partys sein, bei denen Branntwein ausgeschenkt wird. So auch bei der Santa-Night...
Normalerweise dürfen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren solche Veranstaltungen bis 24 Uhr besuchen. In Discos und auf öffentlichen Veranstaltungen ist es oft möglich eine Aufsichtsübertragung zu erteilen. Eine Aufsichtsübertragung dient dazu, dass Jugendliche unter 18 Jahren länger als 24 Uhr auf dem Gelände bleiben dürfen. Bei der für Samstag geplanten Santa-Night in der Wolnzacher Siegelhalle gilt dies aber nicht.
Der Grund: Die Veranstalter haben keinen extrigen Bereich für volljährige Party-Besucher. Und nur dort dürfen branntweinhaltige Produkte (Spirituosen mit mehr als 15 Prozent Vol. Alkohol) ausgeschenkt werden. In den Auflagen des Landratsamtes Pfaffenhofen heißt es: "Die Schnapsbar ist in einem eigens dafür eingegrenzten Bereich einzurichten. Diesen Bereich dürfen nur volljährige Personen betreten. Die Alterskontrolle am Eingang des Bereiches ist durch eigens dafür vorgesehenes Ordnungspersonal durchzuführen. Die branntweinhaltigen Getränke dürfen nur innerhalb des eingegrenzten Bereiches der Schnapsbar verzehrt werden."
Für die Veranstalter kommt das Ganze sehr plötzlich. Auf Anfrage teilte man pafnet.de mit, dass es so kurzfristig nicht mehr möglich sei, den geforderten abgetrennten Bereich aufzubauen. So wird man auf der Santa-Night wohl nur Volljährige antreffen.
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