Pressemitteilung (pn): Neuburg: Amerikanische Faulbrut bei Bienen in Grillheim entdeckt |
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In Grillheim, das zum Gemeindebereich von Karlskron gehört, hat sich ein Bienenbestand mit der amerikanischen Faulbrut infiziert. Der Befall wurde vom Veterinäramt im Landkreis Neuburg amtlich festgestellt....
Um die Ausbreitung der Bienenseuche einzudämmen, hat das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Errichtung eines Sperrbezirks von einem Kilometer Durchmesser um den Ausbruchsherd zur Folge hat. Die neun betroffenen Bienenvölker werden getötet. Für Menschen und andere Tiere geht von der Amerikanischen Faulbrut absolut keine Gefahr aus.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine Erkrankung der Bienenbrut. Wegen der Bedeutung der Bienen als landwirtschaftliches Nutztier handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Erreger ist ein Bakterium (Paenibacillus larvae), das ausschließlich für die Bienenbrut infektiös ist. Die Bakterien vermehren sich in der Bienenlarve, töten sie dabei ab und gehen dann in die Dauerform (Spore) über. Beim Entfernen der abgestorbenen Larven verschmutzen sich die Ammenbienen mit dem Erreger. Erwachsene Bienen können nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten aber die Sporen beispielsweise in ihrem Haarkleid oder reichen sie über das Futter an die Bienenbrut weiter. Auf diese Weise setzt sich die Infektionskette fort. Die Seuche beschränkt sich also allein auf die Bienenbrut.
Menschen und andere Lebewesen sind nicht gefährdet, auch nicht durch den Genuss von Honig. Zuletzt war der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen im Jahr 2000 von der Amerikanischen Faulbrut betroffen. Damals wurde der Ausbruch erfolgreich bekämpft. Für das Jahr 2012 sind in Bayern bislang 54 Ausbrüche gemeldet, unter anderem im Nachbarlandkreis Pfaffenhofen. Bundesweit wurden allein im August 45 neue Fälle bekannt.
Der eingerichtete Sperrbezirk umfasst den Karlskroner Gemeindeteil Grillheim in Gänze und zieht sich im Norden bis zum Hauptkanal, im Osten bis zur Landkreisgrenze, im Süden bis gut 500 Meter unterhalb der Hauptstraße (St 2049) und im Westen bis zur Abzweigung Josephenburg in Karlskron. Eine Karte, die den Sperrbezirk markiert, und die Allgemeinverfügung des Landratsamtes sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.neuburg-schrobenhausen.de abrufbar.
Im Sperrbezirk sind alle Bienenvölker und Bienenbestände unverzüglich amtstierärztlich
zu untersuchen. Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Dies gilt auch für Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig,
Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften. Es dürfen aber auch keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk hinein gebracht werden. Das Veterinäramt bittet Besitzer, die Bienenvölkern innerhalb des Sperrbezirks haben, sich zu melden, da sie der Untersuchungspflicht unterliegen.
Auskünfte und Informationen zur Amerikanischen Faulbrut erteilt das Veterinäramt unter Telefon: 08431/57-288, Email: veterinaeramt@lra-ndsob.de,
Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a.d. Donau.
Foto:Sabine Menge/pixelio.de
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