Pressemitteilung (pn): Facebook missachtet Datenschutz - Verbraucherschützer raten zum Boykott |
|
Wem der Schutz persönlicher Daten wichtig ist, sollte wechseln. Unterstützung bei ihrer Kritik an Facebook erhält Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). ...
Der vzbv wirft dem weltgrößten Online-Netzwerk vor, wiederholt und wissentlich datenschutzrechtliche Bestimmungen zu missachten. Im vergangenen Sommer hatte der vzbv die Vertrags- und Datenschutzbestimmungen von Sozialen Netzwerken, darunter auch Facebook, abgemahnt. Alle Anbieter erklärten daraufhin, die beanstandeten Klauseln nicht mehr verwenden zu wollen. Doch an diese Erklärung hält sich Facebook nicht, wie eine aktuelle Überprüfung des vzbv ergab.
Offener Brief an Mark Zuckerberg, Gründer und Vorstandsvorsitzenden von Facebook. -> Privates muss privat bleiben
-> Abmahnungen des vzbv erfolgreich 12.11.2009
-> Forderungen des vzbv an Betreiber Sozialer Netzwerke (PDF, 189 KB)
Nutzer sollten den geplanten Änderungen widersprechen
Stattdessen hat Facebook angekündigt, neue Datenschutzbestimmungen einführen zu wollen, die bereits öffentlich zugänglich sind. "Damit würde es nur noch schlimmer", kommentiert Falk Lüke, Referent im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" die Bestimmungen. Mit einer Zustimmung würden die Nutzer dem Unternehmen einen Freibrief für eine weitgehende Verwendung und Weitergabe von Daten einräumen. "Momentan können wir den Nutzern nur raten, den geplanten Änderungen zu widersprechen und sich gemeinsam mit ihren Freunden einen neuen Anbieter zu suchen, wenn ihnen der Schutz ihrer persönlichen Daten wichtig ist", sagt Gerd Billen und verweist auf den aktuellen Test der Stiftung Warentest.
Aktive Einwilligung der Nutzer erforderlich
"Das Belieben im Umgang mit den Daten der Nutzer muss endlich ein Ende haben", nimmt Billen die Datenschutzbehörden und den Gesetzgeber in die Pflicht. Bei jeder Weitergabe und Nutzung persönlicher Daten sollten Nutzer aktiv einwilligen müssen (opt-in), fordert der vzbv. Heute räumen sich die Betreiber in den Geschäftsbedingungen eine pauschale Zustimmung zur Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten ein. Wer damit nicht einverstanden ist, muss durch Widerspruch im Einzelfall viel Zeit und Mühe aufwenden (opt-out). "Die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes liegt beim Betreiber, nicht beim Nutzer", sagt Billen. Um gegen Datenmissbrauch rechtlich vorgehen zu können, fordert der vzbv zudem die Aufnahme des Datenschutzes in die Liste der Verbraucherschutzgesetze im Unterlassungsklagegesetz (UKlaG).
Verbraucher finden Informationen und Hinweise zum Umgang mit Sozialen Netzwerken auf unserer Website www.surfer-haben-rechte.de.
Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE widersprach eine Facebook-Sprecherin der Behauptung, das Unternehmen halte sich nicht an Absprachen zum Datenschutz. Man sei mit den Verbraucherschützern im vergangenen Sommer übereingekommen, für deutsche Nutzer spezielle Ergänzungen der Geschäftsbedingungen umzusetzen.
So wurde zum Beispiel der Passus gestrichen, dass Kunden "Ansprüche, Klagegegenstände oder Streitfälle" gegen Facebook vor "einem Staats- oder Bundesgericht in Santa Clara County" klären. Stattdessen steht in der -> Passage für deutsche Nutzer: "Diese Erklärung unterliegt deutschem Recht." Facebook weist darauf hin, dass diese speziell für Deutschland formulierten Abschnitte weiterhin gelten und Teil der -> Geschäftsbedingungen sind.
-> neuer Wortlaut der facebook-Datenschutzrichtlinien
Hinweis: Die pafnet.tv-Mitarbeiter schalten Berichte lediglich frei.
Die Berichte spiegeln nicht die Meinung des pafnet.de-Teams wieder.
Für den Inhalt ist ausschließlich der jeweilige Autor selbst
verantwortlich ohne Anspruch auf Richtigkeit & Objektivität.
| |
Weitere Artikel aus der Rubrik PC und Technik:
|
|