Pressemitteilung (pn): Urteil beendet Blockade: Deutsche Telekom muss Schaltverteiler bauen |
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Verwaltungsgericht Köln trifft wichtige Entscheidung für Breitbandausbau auf dem Land. Bundesnetzagentur muss nun auf Umsetzung bestehen. Viele Unternehmen warten jetzt auf Startschuss, mit neuen Schaltverteilern loslegen zu können...
Verwaltungsgericht Köln löst Telekom-Blockade bei Schaltverteilern. „Mit seiner Entscheidung zu den Schaltverteilern hat das Verwaltungsgericht Köln den Weg für den Breitbandausbau auf dem Lande weiter geebnet“, begrüßt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner das Urteil der Kölner Kammer im Eilverfahren. Sie hat einen Antrag der Deutschen Telekom AG (DTAG) gegen die Anordnung der Bundesnetzagentur zurückgewiesen, nach der die DTAG den Wettbewerbern so genannte Schaltverteiler zur Verfügung stellen muss. Bei den Schaltverteilern handelt es sich um einen neuen Zugangspunkt zum Hauptkabel zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger.

„Damit ist jetzt eine wichtige Blockade der Telekom gelöst und die Rechtslage klar. Die Bundesnetzagentur muss nun auf die Umsetzung bestehen, unabhängig von einem möglichen Hauptsacheverfahren“, betont Grützner. „So können die Wettbewerber endlich einen wichtigen Bestandteil der Breitbandinitiative nutzen und die Schließung der weißen Flecken weiter vorantreiben.“
Nach der Anordnung der Regulierungsbehörde im März dieses Jahres hatte die DTAG die Entscheidung zunächst grundsätzlich begrüßt und sogar als wichtige Investitionsmöglichkeit für die Wettbewerber gelobt. Dann verweigerte sie jedoch den interessierten Wettbewerber-Unternehmen einen Vertragsabschluss und ging gerichtlich gegen die Anordnung der Bundesnetzagentur vor.
„In letzter Sekunde wollte die DTAG so verhindern, dass die Wettbewerber diesen neuen sinnvollen und wirtschaftlichen Zugangspunkt zum Netz nutzen, um bisher nicht oder nur unzureichend versorgte ländliche Gebiete an das schnelle Internet anzuschließen“, so Grützner. Die Verweigerungshaltung der Telekom bei den Schaltverteilern habe gerade dort, wo technisch sogar ein breitbandiger Festnetzanschluss auf dem Land realisierbar wäre, schwer geschadet.
„Zahlreiche Unternehmen warten jetzt nur auf den Startschuss, mit den neuen Schaltverteilern loslegen zu können. Sobald die Gründe für die Entscheidung des VG Köln vorliegen, wird der VATM eine eigene Arbeitsgruppe zum Thema Schaltverteiler einrichten. Wir werden alles daran setzen, den Breitbandausbau per Funk, aber auch per Festnetz auf dem Lande weiter voranzubringen“, kündigt der VATM-Geschäftsführer an.
quelle: vatm.de
Breitbandausbau in ländlichen Gebieten jetzt zügig vorantreiben
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, begrüßte die Entscheidung des VG Köln: "Wir haben jetzt hinreichende Klarheit und Sicherheit für alle investitionsbereiten Wettbewerber, die sog. weiße Flecken über einen Schaltverteiler erschließen wollen. Ich hoffe, dass die Deutsche Telekom die Schaltverteiler-Entscheidung der Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt. Gleichzeitig appelliere ich an sie, auf diese Weise gemeinsam mit den Wettbewerbern den Ausbau bisher nicht oder nur unzureichend versorgter Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen zügig voranzutreiben und so ein wichtiges Anliegen der Breitbandinitiative der Bundesregierung umzusetzen."
Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März diesen Jahres eine erste Entscheidung bekannt gegeben, die Wettbewerbern der DT AG eine einfachere Erschließung und Versorgung "weißer Flecken" mit schnellen Internetanschlüssen ermöglichen soll. Danach muss die DT AG ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. "letzte Meile", auch an einem Schaltverteiler gewähren. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwändigen Tiefbauarbeiten.
Quelle: bundesnetzagentur.de
-> Blockiert Telekom Breitbandinitiative von Freistaat und Bundesregierung ? (03.07.2009)
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