Pressemitteilung (pn): Umkehr Beweislast: Wenn der GEZ-Mann nicht nur klingelt |
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PCs und Handys gelten gebührenrechtlich als Radio. Wenn sie zu TV-Geräten hochgestuft werden, würde es mit voller Gebühr knapp 18 € nicht nur teuer. Minister- präsidenten denken auch nach über Beweislastumkehr ab Juni 2010....
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. sieht in dem geplanten Gebührenmodell der GEZ einen künstlich geschaffenen Wachstumshemmer für die gesamte Internetbranche in Deutschland. So sollen laut Medienberichten alle Internetnutzer ohne Fernseher einheitlich zu GEZ-Vollzahlern werden. Auch Besitzer von internetfähigen Mobiltelefonen würden so grundsätzlich mit einem monatlichen Beitrag von derzeit 17,98 Euro belastet.
-> GEZ-Gebührenübersicht
Unter anderem junge Nutzer, die das Mobile Internet täglich nutzen – allerdings kaum öffentlich-rechtliche Inhalte, würden ohne Ermäßigung zur Kasse gebeten. Die Entscheidung über die neue GEZ-Gebührenordnung soll 2010 durch die Ministerpräsidenten der Länder fallen.
Nicht den internationalen Anschluss verlieren
„Die Nutzung des Webs mit einer allumfassenden GEZ-Gebühr zu belegen, wäre ein deutlicher Hemmschuh für die weitere Entwicklung des Internets in Deutschland. Das Web ist das Medium unserer Zeit, und wird zukünftig noch eine bedeutendere Rolle in der Gesellschaft spielen“, sagt BVDW-Präsident Arndt Groth (Adconion Media Group).
„Als Motor traditioneller Industriezweige, neuer Vertriebswege und Geschäftsmodelle darf die digitale Wirtschaft in Deutschland nicht den internationalen Anschluss verlieren. Das gilt besonders bei der Etablierung des noch jungen Mobile Internets.“

Fotomontage demokrates
GEZ-Gebühren bremsen den deutschen Mobile Markt
„Seit Jahren arbeiten wir daran, das Mobile Internet in Deutschland zu etablieren. Wenn zu den Kosten für Handy-Vertrag und Datenflatrate noch zusätzlich rund 18 Euro pro Monat entrichtet werden müssen, würden viele Anstrengungen der letzten Jahre ausgebremst“, ergänzt Mark Wächter (MWC.mobi), Vorsitzender der Fachgruppe Mobile im BVDW. „Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland bei der Nutzung des Mobile Internet noch hinterher. Gerade Endgeräte der iPhone-Generation sorgen hierzulade für den derzeit benötigten Wachstumsschub, der durch eine zusätzliche GEZ-Gebühr gebremst würde.“
-> Quelle
Umkehr Beweislast
Im Falle der “Haushaltsabgabe” würde die Abgabenpflicht für die Öffentlich-Rechtlichen von jeglicher Mediennutzung abgekoppelt. Zahlungspflichtig wäre zukünftig jeder Haushalt, unabhängig vom Gerätebesitz. Eine Abgabenbefreiung wäre nur aus sozialen Gründen möglich.
Beim Modell "modifizierten Geräteabgabe" soll zukünftig schon der Besitz auch nur eines Gerätes aus der Gruppe TV, Radio, PC und Smartphone die volle Abgabenpflicht nach sich ziehen. Die Beweislast soll zudem umgekehrt werden: Zukünftig soll der Gebührenpflichtige nachweisen müssen, dass er keines der Geräte besitzt – nicht mehr die GEZ.
Die beiden neuen Modelle haben aus Sicht der Politik den Vorteil, dass es eine explizite “PC-Gebühr” gar nicht mehr gibt und Kontrollen durch die GEZ weniger aufwändig werden. Zugleich soll einem Absinken der Gebühreneinnahmen durch – reale oder vermeintliche – Fernsehgeräteabstinenz vorgebeugt werden.
-> Quelle
Staatssekretär Martin Stadelmaier zur geplanten Änderung des Rundfunkgebührenmodells:
Per Handy bzw. Smartphone kann man die Informations- und Unterhaltungsangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genauso nutzen wie mit PC oder Laptop. Es gilt nach wie vor der Grundsatz: Wer eines der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen kann, unabhängig über welches der vielfältigen Empfangsgeräte, muss Rundfunkgebühren bezahlen.
Schon jetzt muss für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ nur dann eine Gebühr bezahlt werden, wenn kein anderes Fernsehgerät oder Radio vorhanden ist. Diese Gebühr ist daher keine zusätzliche.
- Demokratie lebt von der freien Meinungsbildung. Von zentraler Bedeutung ist die journalistisch-redaktionelle Aufbereitung von Informationen in print- und elektronischen Medien. Dem dient auch die Freiheit der Presse und der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Für seine Kosten kommt die Gesellschaft in Form der Rundfunkgebühren auf.
- Derzeit diskutieren die Länder verschiedene Finanzierungsmodelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, mit denen das Verfahren einfacher und fairer werden soll. Die Entscheidung über ein Modell soll im Juni 2010 fallen. Eine mögliche Änderung könnte frühestmöglich 2013 mit der nächsten Gebührenperiode in Kraft treten.
- Bei dem diskutierten Modell der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe stellt sich die Frage der PC-Gebühr und damit auch für sogenannte „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ wie Smartphones nicht mehr. Sie würde je Haushalt erhoben.
- Die gegenüber den eigentlich fälligen 17,98 Euro ermäßigte Gebühr für PCs wird seit 2007 deshalb angewandt, weil der damalige technische Stand meist nur das Hören von Radiosendern zuließ. Dies dürfte schon heute überholt sein, 2013 in jedem Fall. Insofern gäbe die Fortentwicklung des Gerätebezugs gegenüber der jetzigen gesetzlichen Regelung nichts Neues wieder.
- Abschließend sei darauf hingewiesen: Circa 0,6 Prozent der Rundfunkteilnehmer sind von dieser Regelung tangiert.
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