Pressemitteilung (pn): Blockiert Telekom Breitbandinitiative von Freistaat und Bundesregierung ? |
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Bundesverband Breitband befürchtet, dass Klage der Telekom den Breitbandausbau im ländlichen Raum blockiert. Bundesnetzagentur hatte freien Zugang zu Schaltverteilern auch für Konkurrenz angeordnet. Vor Bundestagswahl Druck auf Politik?...
„Mit der Klageeinreichung behindert die Deutsche Telekom AG den Breitbandausbau in der Fläche. Nicht nur dass die DTAG sich selbst immer weiter aus dem Breitbandausbau auf dem Land zurückzieht, sondern jetzt behindert sie mit diesem Schritt auch noch die Wettbewerber beim Breitbandausbau im ländlichen Raum“, so Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des BREKO.

Am 18. März 2009 entschied die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Gunsten der Eifelnet und ordnete für diese den Zugang zu den Schaltverteilern an. Diese Entscheidung hat auch Signalwirkung für andere Unternehmen, die Breitband in der Fläche ausbauen wollen. Entgegen ihrer eigenen Ankündigung verweigerte die DTAG einen allgemeinen Zugang zu den Schaltverteilern und reichte Klage gegen die Anordnung ein. „Mit der Klage behindert die Telekom massiv den Breitbandausbau in der Fläche und konterkariert sogar die Breitbandinitiative der Bundesregierung. Den Unternehmen, die in der Fläche investieren wollen, wird die Planungssicherheit genommen“, kritisierte Lüddemann. Durch den Zugang zu den Schaltverteilern können zum einen die Verkehre gebündelt und zum anderen die Kabellängen zum Endkunden verkürzt werden, wodurch auch Kunden in ländlichen Gegenden höhere Bandbreiten zur Verfügung gestellt werden könnten.
„Die DTAG versucht die Politik massiv unter Druck zu setzen, um Regulierungsentscheidungen in ihrem Sinne zu beeinflussen oder einen Abbau der Regulierung zu erreichen“, kritisierte Lüddemann. Bereits nach der Entscheidung zur Teilnehmeranschlussleitung zog sich die DTAG immer weiter vom Breitbandausbau in der Fläche zurück und drohte mit geringeren Investitionen in der Fläche. Die Weigerung der DTAG aber, den Wettbewerbern den Zugang zu den Schaltverteilern zu gewähren, erschwert auch den Wettbewerbern die Erschließung der „weißen Flecken“. „Solange keine Rechtssicherheit besteht, kann auch kein Netz-roll-out geplant
Quelle: www.brekoverband.de
Deutsche Telekom lässt regulatorische Grundsätze prüfen

T. Hoettges, Deutsche Telekom
Die Deutsche Telekom hat heute eine Eilklage beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur zur Errichtung von Schaltverteilern erhoben. Laut Beschluss müsste die Deutsche Telekom auf Wunsch des Wettbewerbers EifelNet Verteiler an Stellen ihres Netzes aufbauen, an denen sie diese selbst nicht benötigt. Die anfallenden Kosten bekommt die Deutsche Telekom nicht in voller Höhe erstattet. Auch durch Rechnungen belegte Kosten können durch die von der Bundesnetzagentur eingeführte Kappungsgrenze nicht voll geltend gemacht werden. Damit wird die Deutsche Telekom zur Subvention der Wettbewerber gezwungen. Nach eingehender Prüfung der Entscheidung bewertet die Deutsche Telekom dies als eine rechtswidrige Verpflichtung. Mit diesem Prinzip wären weitergehende regulatorische Eingriffe möglich.
"Die Kappungsgrenze führt dazu, dass die Telekom den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziert. Dies entspricht nicht der Breitbandstrategie der Bundesregierung, die von ausgehandelten Kooperationen ausgeht, bei denen das Risiko angemessen verteilt wird. Diese Art der Regulierung bringt den Breitbandausbau in Deutschland nicht weiter", sagt Timotheus Höttges, Finanzvorstand der Deutschen Telekom.
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 15.06.09 verpflichtet die Deutsche Telekom, auf konkrete Nachfrage eines Wettbewerbers einen sogenannten "Schaltverteiler" an einer vom Wettbewerber bestimmten Stelle zu errichten. Damit wird ein zusätzlicher Übergabepunkt zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger geschaffen: Die Wettbewerber haben bereits heute einen regulierten Zugang am Kabelverzweiger. Dort könnten sie die Teilnehmeranschlussleitung übernehmen und durch eigene Glasfaserstrecken oder andere Technologien Breitbandinfrastruktur aufbauen. Das Eilverfahren könnte noch im dritten Quartal abgeschlossen werden.
Quelle: telekom.com
Einfachere Erschließung "weißer Flecken"

Die Bundesnetzagentur ermöglicht den Wettbewerbern der Deutschen Telekom AG (DT AG) durch eine Entscheidung die einfachere Erschließung und Versorgung bisher nicht oder nur unzureichend versorgter ländlicher Gebiete, sog. "weißer Flecken", mit schnellen Internetanschlüssen. Die DT AG hat ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. "letzte Meile", künftig auch an einem Schaltverteiler zu gewähren. Diesen muss die DT AG in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen.
Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwändigen Tiefbauarbeiten.
"Die Bundesnetzagentur zeigt mit der Entscheidung, dass sie das Problem der "weißen Flecken" aktiv angeht und die nötigen regulatorischen Voraussetzungen dafür schafft, dass auch in ländlichen Gebieten künftig jeder einen schnellen Internetanschluss bekommen kann. Insofern trägt unsere Entscheidung bereits der erst vor Kurzem von der Bundesregierung beschlossenen Breitbandstrategie Rechnung. Ich appelliere jetzt an die Wettbewerber, von der neuen Zugangsmöglichkeit regen Gebrauch zu machen, um auf diese Weise den Breitbandausbau in der Fläche voranzutreiben", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung.
Die Entgelte, die von den Wettbewerbern an die DT AG für diese neue Zugangsmöglichkeit zu ihrem Netz zu zahlen sind, werden im Anschluss an die Entscheidung in einem gesonderten Genehmigungsverfahren von der Bundesnetzagentur festgelegt.
Quelle: bundesnetzagentur.de
Zentraler Baustein der Breitbandinitiative in Gefahr

Telekom verweigert Wettbewerbern neue Zugangsmöglichkeiten auf dem Land Erst im März hatte die Bundesnetzagentur die Telekom dazu verpflichtet, den Wettbewerbern so genannte Schaltverteiler – einem neuen Zugangspunkt zum Hauptkabel zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger – zur Verfügung zu stellen. Doch die Deutsche Telekom AG verweigert nun interessierten Unternehmen einen Vertragsabschluss. Begründung: Sie wolle die Entscheidung der Bundesnetzagentur gerichtlich prüfen lassen. „Damit gerät ein wichtiger Bestandteil der Breitbandinitiative in Gefahr“, warnt der Präsident des VATM, Gerd Eickers. Die Regulierungsbehörde hatte ihre Entscheidung im Frühjahr insbesondere damit begründet, dass mit diesen neuen Zugangspunkten zum Netz auf dem Land eine einfachere Erschließung bisher nicht oder nur unzureichend versorgter ländlicher Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen ermöglicht werde. Die DTAG hatte diese Entscheidung zunächst grundsätzlich begrüßt und sogar als wichtige Investitionsmöglichkeit für die Wettbewerber gelobt.
„Eigentlich sind wir davon ausgegangen, dass wir – die Wettbewerber und die DTAG – in einem gemeinsamen Kraftakt die weißen Flecken in Deutschland schließen. Doch zurzeit scheint sich die DTAG beim Breitband auf dem Land in eine Art Verweigerungshaltung zu begeben, mit der sie – wie vor der letzten Bundestagswahl – Druck auf die Politik ausüben will. Nicht nur, dass sie Gespräche mit Vertretern von Kommunen absagt und angeblich ihr Investitionsvolumen im ländlichen Raum kürzt, sie verweigert derzeit auch Vertragsabschlüsse mit den Wettbewerbern zu Schaltverteilern“, sagt VATM-Präsident Gerd Eickers.
„Die alternativen Anbieter – ob DSL, Funk, Satellit, TV-Kabel oder Powerline – engagieren sich weiterhin stark auf dem Land und werden auch in Zukunft dort investieren“, so Eickers. Bis heute seien weit mehr als 1.800 Gemeinden bzw. Ortsteile im ländlichen Raum durch die Wettbewerber an das schnelle Netz angeschlossen worden. Mehrere hundert werden in diesem Jahr noch dazukommen. „Die Verweigerung der DTAG, endlich die dringend benötigten Zugänge zu Schaltverteilern zu ermöglichen, verhindert aber gerade den vor allem von Bürgermeistern häufig bevorzugten Aufbau von Festnetzanschlüssen,“ betont der VATM-Präsident.
quelle: vatm.de
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